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Pressemitteilung

AMRad-Verordnung:

GECA Pharma besitzt Bestrahlungslizenzen für Cannabis

Köln, 8. Januar 2020 –  Die GECA Pharma GmbH zählt zu den wenigen Importeuren, die zurzeit über alle notwendigen Genehmigungen gemäß der AMRad-Verordnung verfügen. Diese sind für das Inverkehrbringen von medizinischen Cannabis, die zur Verminderung der Keimzahl mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind, unerlässlich.

Das Unternehmen GECA Pharma GmbH stellt sich weiterhin als zuverlässiger Pharma-großhändler für Medizinal-Cannabis auf. Um wie gewohnt konstant und rechtssicher Apotheken sowie klinische Einrichtungen mit Cannabisblüten beliefern zu können, liegen dem Spezial-Importeur alle notwendigen Lizenzen gemäß der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) vor.

 

Um Cannabisblüten dauerhaft vor Bakterien und Schimmelbefall zu schützen, findet oftmals die sogenannte Strahlensterilisation Anwendung. Damit sollen mögliche Gesundheitsrisiken im Rahmen der Behandlung meist schwerkranker Patienten entgegengewirkt werden. Die Methode wird beispielsweise auch im größeren Umfang zur Entkeimung medizinischer Einwegartikel eingesetzt.

 

Der geschäftsführende Gesellschafter der GECA Pharma GmbH, Herr Alexander Rieg, erklärt dazu: „Aufgrund von verschiedenen Meldungen aus der Presse erhalten wir vermehrt Anfragen zu unserer Lieferfähigkeit. Der Markt zeigt sich angespannt, da einige Großhändler ihre Auslieferungen stoppen mussten. An dieser Stelle haben wir mit der stetigen Einhaltung und Kontrolle aller geltenden Vorschriften und Regelungen dafür Sorge getragen, dass die Produktqualität und Lieferfähigkeit unsererseits sichergestellt sind. Auf diese Weise stehen wir weiterhin Versorgungsengpässen auf dem Markt für Medizinal-Cannabis entgegen."

Über die GECA Pharma GmbH


Die GECA Pharma GmbH, gegründet im Jahr 2017, ist ein in Köln ansässiges Unternehmen im Pharmagroßhandel und Direktvertrieb von Arzneimitteln und Wirkstoffen. Dabei hat sich das GDP-zertifizierte (Good Distribution Practice = Gute Vertriebspraxis gemäß EU-Leitlinie) und unabhängige Unternehmen auf den Import von hochwertigen Cannabisprodukten spezialisiert.

 

Die GECA Pharma GmbH hat die Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arzneimittelgesetz, die Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmittel sowie die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gemäß AMRad-Verordnung und erfüllt somit alle strengen gesetzlichen Auflagen zum Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln.

GECA Pharma GmbH

Unternehmenskommunikation
Eupener Straße 124

50933 Köln

Astrid Kunze
Telefon    + 49 221 4230 63 49

Telefax     +49 221 4230 63 50

E-Mail      presse@geca-pharma.de

Internet   www.geca-pharma.de

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