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Rechtsfolge für den Großhandel:
Cannabis muss auf Deutsch gekennzeichnet sein

Köln, 29. Juli 2020 –  GECA Pharma liefert Cannabisblüten, die aus der Europäischen Union stammen, ab sofort mit einem Etikett in deutscher Sprache aus. Damit reagiert das Unternehmen auf die arzneimittelrechtlichen Vorgaben, die sich aus der kürzlich vorgenommenen Einstufung von medizinischen Cannabisblüten ergeben.

Importeure und Pharmagroßhändler in Nordrhein-Westfalen müssen sich auf neue Anforderungen beim Umgang mit medizinischen Cannabisblüten einstellen. Wenn die Blüten aus Mitgliedsländern der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, gelten sie als Arzneimittel.

Erste Folgen aus der arzneimittelrechtlichen Einordnung sind auch auf den Cannabis-Dosen zu sehen. Denn Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und keine Fertigarzneimittel sind, wie Cannabisblüten zur Rezepturherstellung, dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Behältnisse und äußere Umhüllungen in deutscher Sprache, in gut lesbarer Schrift und auf dauerhafte Weise gekennzeichnet sind.

In Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde liefert GECA Pharma ab sofort aus der Europäischen Union importierte Ware mit einem Etikett auf Deutsch aus. Damit regiert das Unternehmen auf die geänderten Rahmenbedingungen und bleibt weiterhin uneingeschränkt lieferfähig.

Das Arzneimittelrecht schreibt eine Kennzeichnung in deutscher Sprache in § 4 Absatz 4 Arzneimittelhandelsverordnung in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1, 2, 4, 8 und 9 Arzneimittelgesetz vor. Pharmagroßhändlern könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie Cannabisblüten aus der Europäischen Union hierzulande nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorgaben vertreiben.

Über die GECA Pharma GmbH


Die GECA Pharma GmbH, gegründet im Jahr 2017, ist ein in Köln ansässiges Pharma-großhandelsunternehmen, das für Qualität, Zuverlässigkeit und Kompetenz steht. Dabei hat sich das unabhängige und GDP-zertifizierte (Good Distribution Practice = Gute Vertriebspraxis gemäß EU-Leitlinie) Unternehmen auf den Import und bundesweiten Vertrieb von hochwertigen Cannabisprodukten spezialisiert.

 

Als zuverlässiges Bindeglied zwischen Herstellern und Apotheken ist die GECA Pharma GmbH im Besitz einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arzneimittelgesetz, einer Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln sowie die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gemäß AMRad-Verordnung .

GECA Pharma GmbH

Unternehmenskommunikation
Eupener Straße 124

50933 Köln

Astrid Kunze
Telefon    + 49 221 4230 63 49

Telefax     +49 221 4230 63 50

E-Mail      presse@geca-pharma.de

Internet   www.geca-pharma.de

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Pressemitteilung

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