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Klare Rechtslage in NRW:
Cannabisblüten sind Arzneimittel

Köln, 21. Juli 2020 –  Nach der aktuellen Rechtsauslegung in Nordrhein-Westfalen sind medizinische Cannabisblüten, die aus der Europäischen Union importiert werden, als Arzneimittel einzustufen. Damit unterliegen sie den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen.

Grundstoff, Wirkstoff oder (Fertig-)Arzneimittel? In NRW steht nun fest, dass medizinische Cannabisblüten zu der Produktgruppe der Arzneimittel zählen, wenn sie aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden.

Diese Regelung trifft beispielsweise auf das gesamte Sortiment aus den Niederlanden zu. Die Voraussetzungen eines Fertigarzneimittels erfüllen die Blüten nicht, sofern sie als Ausgangsstoffe zur weiteren, patientenindividuellen Herstellung in einer Apotheke bestimmt sind.

Mit dieser Entscheidung steht für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen fortan fest, dass aus der EU importierte Cannabisblüten den arzneimittelrechtlichen Regelungen und den entsprechenden Rechtsfolgen unterliegen.

Aktuell fallen die Einschätzungen zur Einordnung von medizinischen Cannabisblüten sehr unterschiedlich aus. Dies hat zur Folge, dass je nach Bundesland und zuständiger Aufsichtsbehörde verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Beschaffung, Lagerung, Transport und Inverkehrbringen von Cannabisblüten gelten.

Über die GECA Pharma GmbH


Die GECA Pharma GmbH, gegründet im Jahr 2017, ist ein in Köln ansässiges Pharma-großhandelsunternehmen, das für Qualität, Zuverlässigkeit und Kompetenz steht. Dabei hat sich das unabhängige und GDP-zertifizierte (Good Distribution Practice = Gute Vertriebspraxis gemäß EU-Leitlinie) Unternehmen auf den Import und bundesweiten Vertrieb von hochwertigen Cannabisprodukten spezialisiert.

 

Als zuverlässiges Bindeglied zwischen Herstellern und Apotheken ist die GECA Pharma GmbH im Besitz einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arzneimittelgesetz, einer Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln sowie die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gemäß AMRad-Verordnung .

GECA Pharma GmbH

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Pressemitteilung

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